Um acht Uhr rief der Anwalt an; in seiner Stimme lag jene geschäftige Energie, die darauf hindeutet, dass ein Vorgang endlich von selbst an Fahrt aufgenommen hat.„Es wurde Anklage erhoben“, sagte der Anwalt. „Gegen Daniella Cross – sie wird namentlich genannt. Verschwörung, Betrug mittels Telekommunikationsmitteln, Wirtschaftsspionage sowie diverse weitere, weniger schwerwiegende Vorwürfe. Die Anklage erfolgte in Abwesenheit – ein Schritt, den die Bundesstaatsanwaltschaft nicht leichtfertig geht. Es signalisiert, dass sie die Beweislage für stark genug hält, um auch ohne ihre persönliche Anwesenheit fortzufahren.“„Und Kessler?“, fragte Gerard.„Seine Kooperationsvereinbarung ist unter Dach und Fach“, antwortete der Anwalt. „Die Anklagepunkte wurden reduziert; für die schwerwiegendsten Vorwürfe erhält er vollständige Straffreiheit – im Gegenzug für seine Aussage. Angesichts des Umfangs seiner Kooperation wird er wahrscheinlich mit einer Bewährungsstrafe davonkommen. Ich gehe nicht da
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